Seit Juni 2025 können Frauen diesen Zeitraum bei einer Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche in Anspruch nehmen. Ein kürzerer Mutterschutzanspruch besteht nun gestaffelt bereits ab der 13. Woche. Jedes Jahr kommt es in Deutschland zu mehreren Tausend Fehlgeburten.
Acht Wochen Mutterschutz
Aktuelles 20.01.2026